Aktuelle Förderprogramme zur Stärkung des Radverkehrs
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) stellt im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 allein für den Radverkehr bis 2023 zusätzliche Mittel in Höhe von 900 Mio. Euro bereit. Damit fördert die Bundesregierung das Sonderprogramm „Stadt und Land“, innovative Modellvorhaben des Radverkehrs, den Ausbau und die Erweiterung des „Radnetzes Deutschland“ sowie das bestehende Finanzhilfeprogramm „Radschnellwege“. Informationen zu den Förderprogrammen im Detail finden Sie hier.
Interessante Programme für Kommunen
Ausbau und Erweiterung Radnetz Deutschland:
Mit diesem Förderprogramm sollen bis 2023 Zuschüsse in Höhe von bis zu 45 Mio. € für den Ausbau und die Erweiterung des „Radnetzes Deutschland“ vor allem an Länder und Kommunen gewährt werden. Gefördert werden sollen der Radroutenplaner Deutschland sowie Marketing-und Infrastrukturmaßnahmen in das sogenannte D-Routennetz und das Hauptroutennetz der Länder. In Ostholstein betrifft dies den Ostseeküstenradweg (D2).
In einem Merkblatt „Ausbau und Erweiterung Radnetz Deutschland" hat das Land Schleswig-Holstein wichtige Informationen zu den Förderbedingungen und zum Antragsverfahren für Kommunen zusammengefasst.
Bitte beachten Sie, dass die Antragsfristen bereits auf Ende März bzw. Ende Mai 2021 festgesetzt wurden. Anträge, die bis zum 31.12.2021 durch den Bund bewilligt werden, können mit bis zu 80 Prozent Förderung der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben rechnen. Finanzschwache Kommunen sogar mit bis zu 100 Prozent Förderung!
Sonderprogramm „Stadt und Land“
Für das Sonderprogramm „Stadt und Land“ stehen bis 2023 bis zu rd. 657 Mio. € Finanzhilfen des Bundes zur Verfügung. Auf Schleswig-Holstein entfallen ca. 28 Mio. Euro. Damit sollen der Neu-, Um- und Ausbau flächendeckender, möglichst getrennter und sicherer Radverkehrsnetze, eigenständige Radwege, Fahrradstraßen, Radwegebrücken oder -Unterführungen inkl. Beleuchtung und Wegweisung, Abstellanlagen und Fahrradparkhäuser sowie der Lastenradverkehr gefördert werden. Zu beachten ist, dass ausschließlich touristische Maßnahmen nicht förderfähig sind.
Die erforderliche Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern ist Ende Januar in Kraft getreten. Das Wirtschaftsministerium Schleswig-Holstein erarbeitet derzeit die Förderrichtlinie als Bewilligungsgrundlage. Wichtige Fragen und Antworten hat das BMVI in einem FAQ Sonderprogramm „Stadt und Land" zusammengefasst. Weitere Informationen zum Programm finden Sie außerdem hier.
Online-Informationsveranstaltung des Bundesamtes für Güterverkehr und des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus zum Sonderprogramm "Stadt und Land" am 23.02.2021 um 10:00 Uhr
5. Februar 2021