Angeln
Angeln auf dem Hochseekutter oder direkt in der Brandung bedeutet im Land zwischen den Meeren vor allem eins: Naturerlebnis, Erholung, kulturelles Erbe. Doch der Angeltourismus an der Ostseeküste in Schleswig-Holstein hat in den letzten Jahren vermehrt mit Reglementierungen, wie z.B. dem Baglimit, zu kämpfen. Um diesen Herausforderungen entgegenzuwirken und den Angeltourismus zu stabilisieren, haben sich angeltouristische Unternehmen von Flensburg bis Lübeck zusammengefunden und 2019 offiziell die Sparte Angeln im Wassertourismus in Schleswig-Holstein e.V. (WiSH) gegründet. Ziel ist es, den Angelsport und den Angeltourismus an den Küstengewässern und im Binnenland Schleswig-Holsteins durch eine gemeinsame Lobby- und Marketingarbeit zu stärken und in Kooperation mit der EGOH weiterzuentwickeln.
Angelmagazin 2024
Die WiSH hat in Zusammenarbeit mit engagierten Wassersportunternehmen und mit Unterstützung der EGOH für das Jahr 2024 ein Angelmagazin für die Ostsee Schleswig-Holstein und das Binnenland mit einer Auflage von 5.000 Exemplaren herausgegeben. Es beinhaltet die wichtigsten Informationen rund um Fischereiabgabe/-schein und Mindestmaße/Schonzeiten sowie zu angeltouristischen Unternehmen vor Ort und den verschiedenen Angeltechniken.
Öffentlichkeitswirksame Kampagne zur Förderung des Angeltourismus an der Ostsee Schleswig-Holstein
Mit der Bewilligung von Fördermitteln in Höhe von rund 65.000 Euro durch das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Naturschutz und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein (MELUND) hat der Wassertourismus in Schleswig-Holstein e.V. (WiSH) in Kooperation mit der EGOH im April 2021 das Projekt "Öffentlichkeitswirksame Kampagne zur Förderung des Angeltourismus"gestartet und bis zum 31. August 2022 erfolgreich abgeschlossen.
Die Marketingkampagne verfolgte das grundlegende Ziel, die infolge von Reglementierungen und nicht zuletzt der Corona-Pandemie stark geschwächten angeltouristischen Betriebe an der schleswig-holsteinischen Ostseeküste und damit die imagebildende maritime Kultur in Schleswig-Holstein zu unterstützen und diese möglichst langfristig zu erhalten. Dabei sollte das Thema „Meeresangeln an der schleswig-holsteinischen Ostseeküste“ in neuen potenziellen Märkten bearbeitet und erschlossen sowie gezielt mit Maßnahmen in diesen Regionen beworben werden. Bei der Umsetzung der Maßnahmen wurde auf die bereits begonnene Zusammenarbeit im Rahmen der Initiative WIR-FISCHEN.SH aufgesattelt.
Konkret umgesetzt wurden die Erweiterung der Online-Plattform www.meeresangeln-sh.de, gezielte Online-Marketingmaßnahmen sowie die Produktion verschiedener Video-Clips und die Teilnahme an angeltouristischen Messen und Veranstaltungen. Ein besonderer Fokus wurde dabei auf die Diversifizierung der Zielfischarten und die Verträglichkeit von Angeltourismus und Naturschutz gelegt.
Baglimit 2023/ 2024
Für das Jahr 2022 hat sich die WiSH gemeinsam mit der Entwicklungsgesellschaft Ostholstein mbH EGOH und dem Hochseeangel- und Bäderschiffe e.V. in einer Stellungnahme zur Festlegung der Fangmengen der Freizeitfischerei für den Dorsch in der westlichen Ostsee für die Belange der angeltouristischen Betriebe engagiert. Im Ergebnis hat die EU-Kommission folgende Fangmengen für den Dorsch festgelegt: In den Zonen 22-23 und 24 bis zu 6 nautischen Meilen ist außerhalb der Laichschonzeit ein Dorsch pro Tag/Anglerin und Angler erlaubt. Während der verlängerten Laichschonzeit (15. Januar – 31. März) sind diese Zonen komplett geschlossen. Ferner bleiben die Zonen 25-26 und 24 jenseits 6 nautischer Meilen ganzjährig komplett geschlossen.
Auch für das Jahr 2023 und 2024 bleibt das Baglimit in der bestehenden Form gültig.
Angelverbot in den Schutzgebieten der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ)
Mit dem 28. September 2017 hat das Bundesumweltministerium Fakten geschaffen: In fünf Schutzgebieten der AWZ in der deutschen Nord- und Ostsee, darunter in Teilen des Fehmarnbelts, ist die Freizeitfischerei verboten. Trotz aller Bemühungen der „Allianz gegen das Angelverbot“ (Angelbetriebe, Hafenbetreiber, Bootsverleiher und Angelverbände aus ganz Schleswig-Holstein), diese Verordnung im Vorwege zu verhindern, konnte auch nach mehrfachen Gesprächsrunden und Demonstrationen kein Erfolg erzielt werden. Mit dem Ziel, die Existenzen der angeltouristischen Betriebe zu sichern, unterstützt die EGOH – wie auch weitere betroffene Anglerinnen und Angler und Betriebe – aktuell eine Klage, die von der Reederei Thomas Deutsch in Heiligenhafen gegen die Bundesregierung Deutschland und damit gegen das Verbot der Freizeitfischerei eingereicht wurde, mit ihrer fachlichen Expertise.
Am 13. September 2022 fand die Anhörung im Klageverfahren gegen das Angelverbot im Fehmarnbelt vor dem Verwaltungsgericht in Köln statt. Das Verwaltungsgericht hat die Klage mit folgender Begründung abgewiesen:
Die Betroffenheit ist nicht nachweisbar, über Sinnhaftigkeit der Maßnahmen entscheiden ausschließlich die Fachbehörden.