Außengastronomie in Schleswig-Holstein kann ab 12. April öffnen
In Kreisen und kreisfreien Städten in Schleswig-Holstein, in denen die Inzidenz stabil unter 100 liegt, kann die Außengastronomie unter strengen Auflagen ab dem 12. April öffnen – das gaben Ministerpräsident Daniel Günther und Tourismusminister Dr. Bernd Buchholz in Kiel bekannt.
Der Zugang zur Außengastronomie richtet sich dabei nach den aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen: Demnach dürfen maximal fünf Personen aus zwei Haushalten an einem Tisch sitzen, Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Die Gastronominnen und Gastronomen müssen eine Kontaktnachverfolgung sicherstellen und die erforderlichen Abstände in allen Bereichen gewährleisten. FFP2-Masken oder medizinische Masken sind Pflicht, nur am Tisch dürfen die Gäste diese abnehmen.
Die oben genannten Regelungen gelten ab Montag, 12. April, bis einschließlich 18. April. Grundlage der Entscheidungen sind insbesondere die Lagebewertungen der Gesundheitsämter und die entsprechenden Erlasse der Landesregierung zu ergänzenden Maßnahmen. Bei Überschreitungen der Inzidenzen von 50 bzw. 100 können Regelungen auch kurzfristiger veranlasst werden als zum wöchentlichen Stichtag.
8. April 2021