Energieeffizienz

Der Energiemarkt gestaltet sich zunehmend komplex. Unternehmen sehen sich durch steigende Energiepreise und vermehrte gesetzliche Verpflichtungen vor großen Herausforderungen. Immer wichtiger wird dabei, mögliche Einsparpotenziale zu erkennen sowie neue Technologien und Konzepte zum Thema Energieverbrauch in Erwägung zu ziehen. Regelmäßig und langfristig betrachtet bedeutet dies ein individuell auf das Unternehmen abgestimmtes Energiemanagement.

Unter Hinzuziehung eines Energieberaters werden Energieverbräuche und -kosten erfasst und ausgewertet, Kostenstrukturen untersucht und Maßnahmenvorschläge zur Steigerung der Energieeffizienz entwickelt. Für eine Energieberatung stellt die Fördermaßnahme „Energetische Optimierung für KMU (enOpt.KMU)“ staatliche Zuschüsse bereit.

Unterstützung in Hinblick auf die stark gestiegenen Mehrkosten leitungsgebundener (z.B. Strom, Gas, Fernwärme) und leitungsungebundener (z.B. Öl, Kohle, Flüssiggas) Energieträger erhalten kleine und mittlere Unternehmen über das Förderprogramm Energie-Härtfallhilfe KMU.

Zudem können Unternehmen in Schleswig-Holstein, die unmittelbar von den gestiegenen Energiekosten betroffen sind, Darlehen aus dem vom Land in Abstimmung mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) konzipierten Mittelstandssicherungsfonds Energie in Anspruch nehmen. 

Energie- Härtefallhilfe KMU
  • Die Gewährung der Energie-Härtefallhilfe KMU erfolgt in zwei Tranchen für die Jahre 2022 und 2023. Die Antragsstellung für die Tranche I (Förderzeiträume Gesamtjahr 2022 und Juni - November 2022) ist seit dem 05. April 2023 im Onlinedienst möglich. Die Beantragung der Tranche II ist erst ab einem späteren Zeitpunkt möglich.
  • Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen. Hierzu zählen auch Soloselbstständige und selbstständige Angehörige der Freien Berufe. Inbegriffen sind alle Rechtsformen und Branchen (einschließlich landwirtschaftlicher Urproduktion). Ausgenommen sind Sozialunternehmen, wenn sie auch unternehmerisch tätig sind (z.B. Zweckbetrieb).
  • Die Hilfe wird für die Kosten leitungsgebundener und leitungsungebundener Energieträger wie Fernwärme, Flüssiggas, Holz bzw. Pellets, Gas, Kohle, Öl, Strom und Wasserstoff gewährt.
  • Die Förderhöchstgrenze beträgt 200.000 Euro je Antrag. Es gilt eine Bagatellgrenze von 2.000 Euro. Liegt der ermittelte Förderbetrag darunter, wird keine Billigkeitsleistung gewährt.

Mit dieser Energie-Härtefallhilfe soll kleinen und mittleren Unternehmen im Einzelfall geholfen werden, die trotz der Dezember-Soforthilfe und der Strom- und Gaspreisbremsen von besonders stark gestiegenen Mehrkosten leitungsgebundener und leitungsungebundener Energieträger betroffen sind. 

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Von der Energieberatung bis zur Förderung
  • Im ersten Schritt erhalten kleine und mittlere Unternehmen eine kostenfreie, qualifizierte und unabhängige Beratung zur energetischen Optimierung, einen Überblick über Förder- und Unterstützungsangebote von Bund und Land für die Steigerung der Energieeffizienz und speziell den Aufbau eines Energiemanagements – gern auch mit einem Beratungstermin vor Ort.
  • Im zweiten Schritt werden Unternehmen bei der Beantragung von Bundesfördermitteln für die Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen unterstützt. Dabei wird darauf geachtet, dass die Unternehmen die Voraussetzung erfüllen, um im Rahmen der Landesförderung „Energetische Optimierung in KMU“ zusätzlich gefördert werden zu können.
  • Im dritten Schritt erhalten Unternehmen Hilfestellung bei der Beantragung dieser Landesförderung. Gefördert wird die Beschäftigung einer Person, die das Unternehmen beim Aufbau bzw. bei der Verstetigung eines Energiemanagementsystems auf Basis bereits durchgeführter Einzelmaßnahmen unterstützt. Ziel ist die Auswahl eines für das Unternehmen passenden Energieberaters.

Sie möchten die Energieeffizienz Ihres Betriebes steigern? Oder benötigen Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln? Unser Ansprechpartner informiert Sie gerne und steht Ihnen beratend zur Seite. 

Weitere Informationen erhalten Sie auch bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) und den Ansprechpartnern der IB.SH Energieagentur. Sie erreichen Fabian Aschenbach unter +49 431 99 05 36 45 oder fabian.aschenbach@ib-sh.de und Dipl.-Ing. Wilm Feldt unter +49 431 99 05 36 61 oder wilm.feldt@ib-sh.de.

IB.SH Mittelstandssicherungsfonds Energie
  • Anträge auf Gewährung eines Förderdarlehens können vom 01. November 2022 bis zum 13. Oktober 2023 gestellt werden.
  • Antragsberechtigt sind alle gewerblichen, haupterwerblichen, inländischen Unternehmen, Freiberufler sowie wirtschaftlich tätige Sozialunternehmen und gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Schleswig-Holstein.
  • Berücksichtigt werden Unternehmen, die Liquiditätsengpässe aufgrund gestiegener Energiepreise aufweisen, deren Energiekosten am Gesamtumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr mind. 3% betragen haben und die Energiekosten sich im Förderzeitraum im Vergleich zum letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr mind. verdoppelt haben.
  • Unternehmen können ein Darlehen in Höhe von max. 750.000 Euro (bei Existenzgründungen max. 500.000 Euro) erhalten.
  • Die Laufzeit des Darlehens beträgt 5 Jahre mit anschließender optionaler Anschlussfinanzierung für weitere 7 Jahre.

Unternehmen in Schleswig-Holstein, die unmittelbar von den gestiegenen Energiekosten betroffen sind, können Darlehen aus dem vom Land in Abstimmung mit der IB.SH konzipierten Mittelstandssicherungsfonds Energie in Anspruch nehmen.

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Sönke Heidel
Sönke Heidel
Leitung Unternehmensservice
+49 4521 808 807
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