Förderung für gewerbliches Schnellladen
Gewerblich genutzte Fahrzeuge spielen eine zentrale Rolle für die Elektrifizierung des Verkehrs. Seit Juni 2024 haben Unternehmen wieder die Möglichkeit eine Förderung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) zu erhalten, um gewerbliche Schnellladeinfrastruktur für E-Pkw, E-Lkw und andere E-Nutzfahrzeuge zu errichten.
Anträge können noch bis zum 1. November 2024 eingereicht werden. Gefördert werden die Anschaffung und Installation gewerblich genutzter, nicht öffentlich zugänglicher Schnellladepunkte sowie dafür notwendige Netzanschlüsse auf den ausschließlich betrieblich selbst genutzten Flächen innerhalb Deutschlands. Die Schnelladepunkte müssen eine Nennladeleistung von mindestens 50kW und mehr besitzen. Das Förderprogramm richtet sich insbesondere an das Transport- und Logistikgewerbe sowie Handwerksbetriebe. Antragsberechtigt sind zudem Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung.
Auf der Website www.ptj.de/projektfoerderung/schnellladeinfrastruktur finden Interessierte weitere Informationen zur Förderung und Antragstellung.
7. Oktober 2024