Förderung und Finanzierung für Existenzgründungen
Sie möchten sich selbstständig machen und benötigen noch die passende finanzielle Unterstützung? Erfahren Sie hier mehr über relevante Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten. Gerne beraten wir Sie auch persönlich zu Ihren individuellen Vorhaben - sprechen Sie uns an.
Gründungszuschuss
Um den Schritt aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit zu realisieren, unterstützt die Bundesagentur für Arbeit Gründerinnen und Gründer mithilfe eines Gründungszuschusses. Erforderlich ist u.a. ein vollständiger Businessplan und eine Stellungnahme, die die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells bescheinigt. Für Existenzgründungen im Kreis Ostholstein stehen wir gerne fachkundig zur Seite und geben Stellungnahmen ab.
Einstiegsgeld
Das örtliche Jobcenter unterstützt Arbeitslose, die Bürgergeld erhalten und sich selbstständig machen möchten, mit Einstiegsgeld oder Sachmitteln. Der Zuschuss wird längstens für 24 Monate geleistet und ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft.
IB.SH Mikrokredit
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) bietet mit dem IB.SH Mikrokredit ein zinsgünstiges Darlehen für Neugründungen und Festigungsvorhaben bestehender Unternehmen an, das mit einer Höhe von 3.000 Euro bis 25.000 Euro innerhalb der ersten 5 Jahre nach Gründung des Unternehmens beantragt werden kann.
IB.SH Mittelstandskredit
Mit dem IB.SH Mittelstandskredit fördert die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH.) Existenzgründungen sowie Betriebsübernahmen und Festigungsvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen mit einer Höhe von 25.000 Euro bis 250.000 Euro.
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Die KfW stellt als nationale Förderbank unterschiedliche Kreditprogramme für Existenzgründungen und junge Unternehmen bereit. Über den KfW-Produktfinder werden Sie unkompliziert zu den für Sie passenden Fördermöglichkeiten geleitet. Eine Auswahl über wichtige Programme für Existenzgründungen finden Sie hier:
ERP-Gründerkredit - StartGeld
Der ERP-Gründerkredit - StartGeld ist ein Darlehensprogramm in Höhe von bis zu 125.000 Euro, das für Existenzgründungen und Festigungsvorhaben in einem Zeitraum von bis zu 5 Jahren nach Gründung bewilligt werden kann. Es ist kein Eigenkapital erforderlich. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank.
ERP-Kapital für Gründung
Mit dem Darlehensprogramm ERP-Kapital für Gründung können bis zu 500.000 Euro beantragt werden, um ein Unternehmen einzurichten und zu betreiben. Förderfähig sind Investitionen, Material- und Warenlager sowie der Kauf von Unternehmen oder Unternehmensanteilen. Eine Antragstellung ist bis zu 3 Jahren nach Gründung möglich.
ERP-Gründerkredit – Universell
Das Darlehensprogramm ERP-Gründerkredit – Universell richtet sich an junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind. Finanziert wird alles, was für die unternehmerische Tätigkeit notwendig ist – dazu zählen auch Anschaffungen und laufende Kosten.
Die IB.SH Förderlotsen beraten Gründerinnen und Gründer und Unternehmen neutral und unentgeltlich über öffentliche Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten.