Startschuss für die Grundsteuerreform
Alle Grundstücke in Deutschland werden im Rahmen der Reform neu bewertet. Dafür benötigt das Finanzamt für jedes Grundstück eine „Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts“. In Schleswig-Holstein kann diese voraussichtlich ab dem 01. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022 in elektronischer Form eingereicht werden.
Erfahren Sie mehr über die Grundsteuerreform in Schleswig-Holstein und erhalten Sie wertvolle Tipps, wie Sie jetzt bei der Erklärung vorgehen und was es zu beachten gibt.
Inhalte:
- Warum musste die Grundsteuer reformiert werden?
- Wie ist das neue Bundesmodel aufgebaut?
- Wie erfolgt die Berechnung der neuen Grundsteuer? (Praxisbeispiele)
- Wer muss künftig wie viel zahlen?
- Was müssen Sie als Eigentümer von Grundbesitz wann tun?