• Mehrere Windsurfer surfen mit hoher Geschwindigkeit auf dem Wasser.

Surfen

Surfen ist mehr als nur ein Sport: Surfen ist ein Lebensgefühl – die pure Freiheit im Einklang mit der Natur, den Wellen und dem unendlichen Horizont. Daher ist nicht verwunderlich, dass es bei den optimalen Voraussetzungen im Norden immer mehr Touristen zum Surfen an die Küsten zieht. Damit die Surf-Reviere auch weiterhin für Gäste attraktiv bleiben und die Branche langfristig gestärkt wird, haben sich 2020 engagierte Unternehmen entschlossen, ihre Kräfte zu bündeln und offiziell die Sparte Surfen im Wassertourismus in Schleswig-Holstein e.V. (WiSH) gegründet. Dadurch soll die Lobby- und Marketingarbeit vorangebracht und ein zukunftsfähiger sowie naturverträglicher Wassersport an den Küsten ermöglicht werden. 

Wir unterstützen die aktuell 20 Mitglieder aktiv in der touristischen Vermarktung der beliebten Disziplinen Windsurfen, Kiten, Stand Up Paddling und Wellenreiten sowie in der Realisierung von gemeinsamen Förderprojekten.

Digitales Kartenmaterial im Open Data Format – Webportal surfen-sh.de

Surfmagazin RIDE

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Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraßen in Nationalparken im Bereich der Nordsee

Im Konflikt zwischen Naturschutz und Wassersport diskutieren die Verhandlungspartner der Umweltministerien aus den Bundesländern Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen, der Naturschutzverbände und des Kite-Sports seit einigen Jahren über die Forderung eines generellen Kite-Verbotes mit einigen gekennzeichneten Ausnahmezonen an der Nordsee. Damit dies zulässig wäre, müsste die Befahrensverordnung für Bundeswasserstraßen entsprechend geändert werden. Dahingegen fordert die Global Kitesport Association e.V. – die auch von der WiSH unterstützt wird – eine grundsätzliche Kite-Erlaubnis mit einzelnen ausgewiesenen Verbotszonen und lehnt den Antrag der Länder ab. Verschiedene Stellungnahmen wassertouristischer Organisationen und Institutionen begleiten das Verfahren. Im November 2020 wurde der Antrag der Länder offiziell abgelehnt!

Zur Verordnung

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Tina Kohlhof
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