Förderprogramme zu aktuellen Themen
Energieeffizienz, Digitalisierung und Nachhaltigkeit etablieren sich immer mehr als ein entscheidender Faktor für möglichst wirtschaftliches Arbeiten. Unternehmen, die ihren Fokus auf Ressourcenschutz legen, sind im Trend und präsentieren sich gleichzeitig als zukunftsfähig. Zur Unterstützung dieser Investitionen gibt es eine Bandbreite an Fördermöglichkeiten auf dem Markt: Wir geben Ihnen hier Einblicke in eine Auswahl an Förderdarlehnen und -programmen zu aktuellen Themen, die Unternehmen zur Zeit beschäftigen.
Sie können kein passendes Förderprogramm für Ihr Unternehmen finden? Gerne beraten wir Sie auch persönlich zu Ihren individuellen Vorhaben - sprechen Sie uns an.
Förderung niedrigschwelliger innovativer Digitalisierungsmaßnahmen in kleinen Unternehmen (DKU)
Ziel des Förderprogramms ist es, Digitalisierungsaktivitäten anzuregen und somit die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen zu stärken. Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, welche die Kriterien als kleines Unternehmen (KU) nach Anhang I der AGVO erfüllen. Gefördert werden niedrigschwellige Digitalisierungsmaßnahmen.
Die Förderung erfolgt in den aufeinander aufbauenden Modulen Beratung und Umsetzung:
Modul 1 Beratung
Im Modul Beratung werden Vorhaben gefördert, die darauf ausgerichtet sind, bestehende betriebliche Abläufe und Prozesse umfassend auf Innovationspotenziale durch Digitalisierung zu analysieren sowie dafür geeignete individuelle Lösungen und Handlungsempfehlungen zu entwickeln.
Modul 2 Umsetzung
In diesem Modul werden Vorhaben gefördert, die darauf ausgerichtet sind, gefundene individuelle Lösungen im Unternehmen zu implementieren einschließlich der dazu notwendig werdenden Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das Modul Umsetzung kann nach erfolgtem Durchlauf des Moduls Beratung in Anspruch genommen werden. Alternativ kann es auch beantragt werden, wenn das kleine Unternehmen innerhalb der letzten 18 Monate vor Antragstellung bereits eine Förderung im Bundesprogramm go-digital für Beratungsleistungen erhalten hat und die Umsetzung nun erfolgen soll.
Die Zuwendungen betragen in beiden Modulen maximal 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht zurückzahlbaren Zuschusses.
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Prozess- und Organisationsinnovationen (Modul 1): Förderung von betrieblichen Innovationen
Gefördert werden Prozess- und Organisationsinnovationen, die durch tiefgreifende Veränderungen gekennzeichnet sind, und welche
- die Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Erbringung von Dienstleistungen einschließlich wesentlicher Änderungen in den Techniken, Ausrüstungen oder der Software (Lizensen) beinhalten, oder
- die Anwendung neuer Organisationsmethoden in den Geschäftspraktiken, Arbeitsabläufen oder den Kunden- bzw. Lieferantenbeziehungen bewirken.
Auch können geeignete Innovationsberatungsdienste sowie innovationsunterstützende Leistungen durch qualifizierte externe Dienstleistungsunternehmen in Anspruch genommen werden. Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für das Personal können genauso Bestandteil des Vorhabens sein, soweit sie für die Prozess- und Organisationsinnovation erforderlich sind.
Diese Förderung kann nur von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, beantragt werden. Das zuwendungsfähige Projektvolumen soll mindestens 60.000 Euro betragen. Die Höhe dieser Förderung beträgt für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 40% der zuwendungsfähigen Kosten.
Entwicklungsvorhaben (Modul 2): Förderung von betrieblichen Innovationen
Gefördert werden Vorhaben der experimentellen Entwicklung. Hierzu zählen Entwicklungstätigkeiten
- mit dem Ziel, neue oder verbesserte vermarktbare Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln oder weiterzuentwickeln, die jeweils den unternehmensbezogenen Stand der Technik übersteigen (inklusive Konzeption, Planung und Dokumentation etc. neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen), oder
- für die Übernahme von Techniken in einen anderen Produktionsmaßstab, zur Anpassung bestehender Erzeugnisse, Fertigungsverfahren oder eines Produkt- und Dienstleistungsdesigns auf einen anderen Anwendungsbereich, oder
- für kommerziell nutzbare Prototypen und Pilotprojekte, wenn es sich dabei zwangsläufig um das kommerzielle Endprodukt handelt und dessen Herstellung allein für Demonstrations- und Validierungszwecke zu teuer wäre.
Diese Förderung kann nur von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein beantragt werden. Das Projektvolumen soll einen Betrag von 60.000 Euro nicht unterschreiten; die zuwendungsfähigen Kosten sind auf maximal 200.000 Euro begrenzt. Die Höhe dieser Förderung beträgt für kleine Unternehmen bis zu 40% sowie für mittlere Unternehmen bis zu 35% der zuwendungsfähigen Kosten.
IB.SH Breitband-Förderdarlehen Unternehmen Plus
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) bietet mit dem zinsvergünstigten IB.SH Breitband-Förderdarlehen Unternehmen Plus die Finanzierung einer flächendeckenden Versorgung mit leistungsfähigen Internetanschlüssen in Schleswig-Holstein, refinanziert auf Basis des Förderprogramms „Investitionskredit Digitale Infrastruktur“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Gefördert werden Unternehmen im Bereich der Breitbandversorgung in Schleswig-Holstein, die Erstinvestitionskosten für den Ausbau von öffentlichen passiven FTTH-/FTTB-Netzen einschließlich Nebenkosten (inkl. Anschluss von Mobilfunkmasten) tätigen. Das IB.SH-Darlehen fördert bis zu 50% der Investitionskosten, mindestens 125.000 Euro und maximal 10 Mio. Euro pro Vorhaben.