Neustarthilfe für Soloselbständige kann ab sofort beantragt werden
Mit der Neustarthilfe werden Soloselbständige unterstützt, die im Zeitraum von Januar bis Juni 2021 Corona-bedingte Umsatzeinbußen verzeichnen und im Rahmen der Überbrückungshilfe III keine Fixkosten geltend machen können. Die Neustarthilfe ergänzt die bestehenden Sicherungssysteme, wie z.B. die Grundsicherung. Antragsberechtigt sind Soloselbständige, die personenbezogene oder kreative & künstlerische Tätigkeiten ausüben oder zum Beispiel im Gesundheitswesen, der Tourismusbranche oder der Bildungsbranche tätig sind. Die Neustarthilfe beträgt bis zu 7.500 Euro und wird als Liquiditätsvorschuss für die Monate Januar bis Juni 2021 ausgezahlt.
Die Auszahlung der Neustarthilfe erfolgt in der Regel wenige Tage nach Antragstellung.
Anträge können einmalig bis zum 31. August 2021 auf der bundesweit geltenden Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden.
18. Februar 2021