Hygiene und Sicherheit
Damit eine wirtschaftliche Erholung nach Augenmaß und im Einklang mit dem Gesundheitsschutz gelingen kann, ist neben vielen weiteren Regularien auch die Anfertigung eines individuellen Hygiene- und Sicherheitskonzeptes vorgeschrieben. Jedes Unternehmen sollte darin u. a. darlegen, wie beispielsweise die Abstandsregeln eingehalten oder die Besucherzahlen begrenzt werden können. Dieses Konzept ist auf Nachfrage jederzeit den Ordnungsämtern offenzulegen oder den Gesundheitsbehörden anzuzeigen.
Allgemeine Grundsätze und Vorlagen finden Sie in den Allgemeinen Anforderungen des Landes Schleswig-Holstein für Einrichtungen mit Publikumsverkehr und bei Veranstaltungen und in der Handreichung der IHK Schleswig-Holstein.
Luca-App
Zur Kontaktnachverfolgung hat das Land Schleswig-Holstein flächendeckend die Einführung der luca-App beschlossen. Im Sinne der Corona-Bekämpfungsverordnung wird der Gastronomie, dem Handel und dem Dienstleistungssektor damit eine datenschutzkonforme, papierlose Nachverfolgung der Kontakte ermöglicht. Die Kosten für die Lizensierung und Infrastruktur übernehmen das Land sowie die Kreise und kreisfreien Städte.
Brancheninformationen
Tourismus und Gastgewerbe
Sämtliche Beherbergungsbetriebe in Schleswig-Holstein dürfen unter Einhaltung bestimmter Vorgaben öffnen und Tourist:innen aus allen Bundesländern und auch aus dem Ausland beherbergen. Die aktuell geltenden Bestimmungen der Landesregierung zur touristischen Beherbergung und Camping finden Sie hier.
Ebenfalls dürfen die Innen- und Außenbereiche der Gastronomie unter bestimmten Voraussetzungen öffnen. Informieren Sie sich über aktuelle Regelungen zur Gastronomie in Schleswig-Holstein hier.
In dem vom Land Schleswig-Holstein vorgegebenen Leitfaden „Mindestanforderungen an Hygienekonzepte für gastronomische und Beherbergungsbetriebe“ (Fassung vom 29. Juni 2020) erfahren Sie, welche Vorgaben Sie in Ihrem Betrieb berücksichtigen müssen.
Eine Ergänzung der Gefährdungsbeurteilung im Sinne des SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandards für das Gastgewerbe hat die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe hier zusammengefasst.
Weitere Orientierungshilfen:
Einzelhandel und Dienstleistungen
In der jeweils aktuellen Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein werden die Regelungen für den Einzelhandel in Ostholstein unter Berücksichtigung des Inzidenzgeschehens veröffentlicht.
Aktuell gilt:
Die jeweilige Allgemeinverfügung für Inzidenzen von 50 bis 100 tritt bei Überschreiten der 50 (an drei aufeinander folgenden Tagen) jeweils am übernächsten Tag in Kraft; die Allgemeinverfügung tritt ab dem Tag, an dem an fünf aufeinander folgenden Werktagen die 50 unterschritten werden, außer Kraft.
Weitere Orientierungshilfen:
Hygiene-Plakate mit gängigen Verhaltensregeln zum kostenfreien Download
Um Kund:innen und Mitarbeiter:innen über wichtige Verhaltensregeln in Bezug auf Hygiene, Abstand und Kontaktbeschränkungen im Betrieb/Geschäft zu informieren, bieten sich Aushänge oder Aufsteller mit Plakaten an. Wir haben für Sie drei Vorlagen mit gängigen Regeln und Hinweisen gestaltet, die Sie in Ihrem Betrieb/Geschäft einsetzen können. Einfach als PDF herunterladen und ausdrucken (bis DIN A2 möglich) und gut sichtbar an relevanten Bereichen wie z. B. dem Eingangsbereich anbringen.
Hygieneplakate
Bitte beachten Sie: Das Anbringen von Plakaten o. ä. ersetzt nicht die Erstellung eines Hygiene- und Sicherheitskonzeptes.

Um das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 am Arbeitsplatz gering zu halten, sollten Beschäftige wichtige Hygiene- und Verhaltensregeln beachten. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hat wichtige Hinweise zusammengefasst.

Neue Corona-Bekämpfungsverordnung ab 03. April - Maskenpflicht wird gelockert (29.03.2022)
Lockerungen verabschiedet - ab 19. März entfallen Kontaktbeschränkungen und 3G-Regeln (18.03.2022)

Informieren Sie sich über Corona-bedingte Förderungen, Zuschüsse, Entschädigungen und Kredite sowie entsprechende Programme auf Landes- und Bundesebene!